KSB 067 Was muss für die AwSV beachtet werden? Interview mit Sachverständigen für JGS-Anlagen Franz Brandner

In dieser Folge geht´s um die Anlagenverordnung. Im Interview besprechen wir Gülle und Sickersaftleitungen, Fahrsilo-, Güllegruben- und Stallbau im Rahmen der AwSV.

Die geschriebenen Fragen und Antworten sind gekürzt, höre dir am besten die Folge an!

Mein heutiger Interviewgast ist ein absoluter Experte rund um die Anlagenverordnung. Seit Inkrafttreten der AwSV am 1. August 2017 ist er mit Güllegruben und Kanälen von Ställen vertraut. Meinen Stallbau hat er baubegleitend unterstützt, auf Dichtheit und Funktion geprüft und stand mir für meine Fragen immer bereit. Widersprüchliche Aussagen von unterschiedlichen Fachleuten aus der Branche konnte ich mit seiner Hilfe vorschriftskonform und praxistauglich umsetzen. Ich freue mich, dass er hier ist, willkommen Franz Brandner!

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    Wo und für wen gilt die AwSV?

    Die AwSV ist eine wasserrechtliche Vorschrift die in ganz Deutschland gleicherweise gilt, nicht in Österreich und der Schweiz.

    Wie praxistauglich sind zugelassene Systeme zur Leckageerkennung bei Güllegruben?

    Es gibt 5 Hersteller mit einer Zulassung, dabei werden die Folien verschweißt. Es fallen dazu deutlich höhere Kosten als für Systeme mit einer Sondergenehmigung an. Speziell in Bayern wird viel mit einer Ausnahme nach §16 Abs. 3 der AwSV gearbeitet. Die Behörde muss zustimmen.

    Was muss man für eine Entnahme durch die Wand beachten?

    Dies bedeutet einen maximalen Füllstand oberhalb der Entnahmestelle. Hier braucht man einen zweiten Schieber und eine Sollbruchstelle außerhalb vom inneren Schieber. Eine Fassfüllstation bzw. Abfüllplatz muss die Schlauchführungslinie plus 2,5 m groß sein und ein Auffangbehälter für überlaufende Gülle und dem Schlauchinhalt muss gegeben sein.

    Ab wann braucht man für den Bau von Güllebehältern einen Fachbetrieb?

    Es ist so geregelt, dass man grundsätzlich einen Fachbetrieb braucht und vom Sachverständigen abgenommen werden muss. Es gibt eine Bagatellgrenze, nach der man einen alleinstehenden Sickersaftbehälter bis 25 cbm, Güllebehälter bis 500 cbm und Fahrsilo- und Festmistanlagen bis 1000 cbm ohne Fachbetrieb bauen darf. Es gilt dabei immer der hydraulische und betriebliche Zusammenhang. Sind beispielsweise zwei Fahrsilos mit 400 cbm vorhanden und man möchte ein drittes dazu bauen ist man über den 1.000 cbm. Damit ist man Fachbetriebs- und Prüfpflichtig durch einen Sachverständigen.

    Braucht man eine Leckagefolie für den Bau von Gülleleitungen?

    Grundvoraussetzung ist, dass Leitungen geeignet und zugelassen sein müssen. Systeme müssen Längskraftschlüssig verbunden sein. Man kann auf eine Leckagefolie verzichten, die Leitungen müssen aber dann nach 3 Jahren und später regelmäßig alle 15 Jahre auf Dichtheit geprüft werden. Die regelmäßige Prüfpflicht kann man sich durch den Einbau einer Leckagefolie sparen. Im Stall und unterm Fahrsilo braucht man keine Leckagefolie. Durch die Betonplatte drüber ist die Leitung geschützt.

    Beim Stallbau wird meistens kein Lagerraum mitgebaut. Hat man trotzdem die Pflicht zur Prüfung durch einen Sachverständigen?

    Sobald man beim Volumen der Kanäle plus einer verbundenen Güllegrube 500 cbm überschreitet, gilt die Pflicht zur Prüfung durch einen Sachverständigen. Der hydraulische Zusammenhang ist entscheidend.

    Gilt die Sachverständigenprüfpflicht auch für Sanierungen im Altbestand?

    Die Pflicht gilt nur für Neubauten und wesentlichen Änderungen. Alles was neu über der Bagatellgrenze gebaut wird ist klar dabei.

    Eine Verlängerung vom bestehenden Spaltenkanal ist beispielsweise Fachbetriebs- und Prüfpflichtig. Wird ein Auslauf mit Abflussrohren gebaut, sind die Rohre prüfpflichtig. Reicht ein Gefälle zum bestehenden Spaltenkanal ist das Vorhaben nicht prüfpflichtig. Weitere Beispiele hörst du im Interview.

    Im Abwasserrecht dürfen viele Rohre verwendet werden, im Bereich JGS braucht es eine eigene Zulassung. Warum ist dies so?

    Es sind zwei unterschiedliche Rechtsbereiche. Wir lagern wassergefährdende Stoffe.

    Bei Güllekanälen kann man durch die Begrenzung der Aufstauhöhe auf eine Leckagefolie verzichten. Welche Kriterien muss ich einhalten?

    Die Aufstauhöhe wird im Rinderbereich auf 100 cm, im Schweinebereich auf 75 cm begrenzt. Es darf also nur der Fortleitung dienen. Möchte man tiefer gehen und die Aufstauhöhe überschreiten, braucht man eine Leckagefolie. Beispielsweise ein Pumpschacht wird mit einer Leckageerkennung ausgestattet, um mehr Gülle darin Zwischenlagern zu dürfen.

    Welche Regeln sind für Fahrsilobauten wichtig zu beachten?

    Anforderungen des Wasserrechts besagen unter anderem:

    • – dass der Beton eine bestimmte Anforderung haben muss
    • – dass Sickersaft in einer längskraftschlüssig verbundenen Leitung gesammelt werden muss
    • – es gilt eine Fachbetriebs- und Sachverständigenprüfpflicht bei Anlagen über 1.000 cbm
    • Mediengeeignet und dicht muss ein Silo sein, ein Traunsteiner Silo ist nicht mehr so leicht durchsetzbar
    • Ansonsten sind die Anforderungen wie gehabt. Eine Leckageerkennung ist in Schutzgebieten kann vorgeschrieben werden, diese wird meistens vom beispielsweise Trinkwasserbetreiber übernommen

    Vielen Dank für das Interview!

    Kontakt zu Franz Brandner

    Telefon 08 652 – 6 557 155

    Mobil 0 151 – 18 421 734

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